Behandlungspflege sind Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung (Verordnung) ausschließlich durch unsere Pflegefachkräfte erbracht werden.
Diese Aufgaben umfassen:
- Injektionen
- Qualifizierte Wund- und Dekubitusbehandlung
- Versorgung von Ernährungssonden
- Infusionen
- Pflege und Verbandswechsel von zentralen Venenkathetern
- Stomaversorgung
- Katheterversorgung
- Einreibungen
- Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente verabreichen
- Einläufe / Klistiere
- Absaugen der oberen Luftwege
- usw.
Leistungen häuslicher Krankenpflege sind durch den behandelnden Arzt zu verordnen. Mit einer ärztlichen Verordnung verrechnen wir die Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip.
Hinweis:
- Die Krankenkasse berechnet eine Gebühr von 10 € je Verordnung sowie eine anteilige Zuzahlungen von 10% der Kosten für die ersten 28 Leistungstage.
- Zuzahlungs-/Belastungsgrenze = 2% des Brutto-Einkommens bzw. 1% bei chronisch Kranken;
Wir empfehlen Ihnen deshalb die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse.